Insbesondere umfasst die Verwaltung einer WEG -Wohnanlage
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus allen Wohn- und Teileigentümern einer Eigentumsanlage und bedarf nach Vorgabe des Wohnungseigentumsgesetzes eines Hausverwalters. Schon an diesem Satz sehen Sie, wie sinnvoll und vor allem entlastend es für jeden einzelnen in der Hausgemeinschaft ist, die vielseitige Betreuung und Verwaltung, sprich das komplette „handling“ des Immobilien-Objektes in die Hände eines Profis zu legen. Gerade als selbst nutzender Eigentümer möchte man doch in erster Linie in Ruhe wohnen, während ein weitsichtiger Dienstleister sich um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne aller kümmert!
- Erstellung der WEG-Jahresabrechnung mit Hausgeld etc.
- Einberufung und Leitung der jährlichen WEG-Versammlung mit Protokollerstellung
- Erstellung der Wirtschaftspläne
- Ganzjährige Beratung nach dem WE-Gesetz und Umsetzung von Beschlüssen
- Gemeinsam gefasste Hausordnung durchsetzen
- Verträge für die Gemeinschaft pflegen
- Betreuung der Dienstkräfte, z.B. Hausmeister
- Erstellung von Ausschreibungen und Überwachung von Gewerken zur Instandhaltung und Modernisierung
- Erforderliche Buchführung für die Verwaltung der Anlage
- Allgemeine Verwaltung gegenüber Behörden, Anwälten, Handwerkern und Dritten
Die detaillierte Aufführung geht aus dem zu schließenden Verwaltervertrag hervor. Einzelne Punkte können auf Wunsch entfallen oder modifiziert werden.
Alle Tätigkeiten geschehen in Absprache mit den WEG-Eigentümern .